23. April 2020 | Die Tür bleibt vorerst geschlossen
von Ulla Wacker
Die BRN wird dieses Jahr zwar 30 Jahre, das kann aber nicht wie in den letzten Jahren gefeiert werden. Damit das Juni-Wochenende aber nicht ohne Geschichten aus den 30 Jahren Bunte Republik Neustadt vergeht, plant das BRN-Büro eine kontaktlose und eher virtuelle BRN mit euren Beiträgen. Wer sich dafür interessiert, das Büro unterstützen möchte oder eine Idee hat, melde sich bitte direkt bei koordination@brn-buero.de.
Auszug aus dem Newsletter des Amtes für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden vom 22.04.2020.
In Sachsen gelten seit dem 20. April 2020 leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. Die Anpassungen betreffen selbstverständlich auch den Kulturbereich der Landeshauptstadt Dresden. Allerdings bleiben Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 bundesweit untersagt. Für die Durchführung kleinerer Veranstaltungen in den Sommermonaten wird für Anfang Mai eine Verständigung der Bundesregierung mit den Ländern erwartet.
Auch das Stadtteilfest BRN wird zum geplanten Termin 19. bis 21. Juni 2020 nicht stattfinden.
Planungssicherheit für Veranstaltungen im zweiten Halbjahr wird es wahrscheinlich erst ab Anfang Mai geben – und dies auch nur eingeschränkt.
Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen weiterhin nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden:
· Theater (einschließlich Musiktheater)
· Filmtheater (Kinos)
· Konzerthäuser und -veranstaltungsorte
· Clubs
· Opern
· Museen
· Ausstellungshäuser
· Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern
· Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit
· öffentliche Bibliotheken
· Angebote von Volkshochschulen
· Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger
· Angebote von Musikschulen
· Angebote in Literaturhäusern
· Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen
Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020. Die Verordnung finden Sie hier: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung